Gesamtartikel

Keine GEZ-Gebührenpflicht in Autos mit roten Kennzeichen

Eine Rundfunkgebührenpflicht für Autoradios in Fahrzeugen mit roten Kennzeichen ist rechtlich nicht begründbar. Davon geht der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) aus.

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Würzburg - 14.03.2006 - 
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Artikel Nr. 48561
Wortanzahl 113
Redakteur: Michael Hoffmann