Gesamtartikel

Querparken mit dem Smart ist rechtens

Das Parken mit einem Smart quer zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht geregelt. Wer an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Dennoch befindet sich der Querparker im Recht, solange er niemanden behindert.

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Düsseldorf - 14.03.2006 - 
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Artikel Nr. 48604
Wortanzahl 118
Redakteur: Michael Hoffmann