Gesamtartikel

Recht: Mängel am Auto beim Kunden reparieren

Ein mangelhaft ausgeliefertes Auto muss am Wohnort des Käufers repariert werden. Der Kunde ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zum Sitz des Händlers zu bringen. Auch nicht, wenn dieser die Kosten übernimmt.

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Würzburg - 23.03.2006 - 
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Artikel Nr. 48904
Wortanzahl 126
Redakteur: Holger Holzer