Gesamtartikel

Recht: Führerschein verloren

Bei einem verhängten Fahrverbot ist der Führerschein für die Dauer des Fahrverbotes in amtliche Verwahrung zu geben. Hat der betroffene Autofahrer den Führerschein jedoch vorher verloren, beginnt die Frist mit dem Verlieren des Führerscheins.

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Düsseldorf - 29.03.2006 - 
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Artikel Nr. 49080
Wortanzahl 46
Redakteur: Michael Winterscheidt