Gesamtartikel

Recht: Ein Lagerfahrzeug ist nicht neu

Beim Kauf eines auf dem Hof stehenden Lagerfahrzeugs, das auch so gekennzeichnet ist, kann der Käufer kein Neufahrzeug erwarten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig herausgestellt.

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Neustadt/Wied - 05.04.2006 - 
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Artikel Nr. 49382
Wortanzahl 255
Redakteur: Michael Winterscheidt