Gesamtartikel

Ratgeber: Flutschäden am Auto

Hochwasserschäden an Autos sind von der Teilkaskoversicherung gedeckt. Der Versicherte zahlt nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, meist 150 Euro. Auf den Schadensfreiheitsrabatt haben Flutschäden keinen Einfluss.

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Berlin - 10.04.2006 - 
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Artikel Nr. 49510
Wortanzahl 250
Redakteur: Holger Holzer