Gesamtartikel

Recht: Kein Fahrverbot bei kurzer Gelbphase

Bei zu kurzer Gelbphase ist ein Fahrverbot wegen eines Rotlichtverstoßes ungültig. Ein Gericht hat nun einem Autofahrer Recht gegeben, der eine Ampel 1,5 Sekunden nach dem Umspringen auf Rot überfahren hatte.

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Berlin - 10.04.2006 - 
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Artikel Nr. 49522
Wortanzahl 101
Redakteur: Holger Holzer