Gesamtartikel

Kein Mehrwertsteuerabzug bei Altautos

Bei älteren Fahrzeugen ist bei einem Unfall mit Totalschaden keine Mehrwertsteuer abzuziehen, was in vielen Fällen 500 Euro oder mehr zugunsten des Geschädigten ausmacht. Darauf weist das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt jetzt hin.

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Neustadt/Wied - 19.04.2006 - 
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Artikel Nr. 49690
Wortanzahl 291
Redakteur: Michael Winterscheidt