Gesamtartikel
Recht: Autoschlüssel nur in sichere Briefkästen werfen
Wer seinen Autoschlüssel in den Außenbriefkasten einer Automobil-Werkstatt schmeißt, handelt grob fahrlässig. Bei einem Diebstahl des Wagens erlischt der Kaskoschutz. Das hat nun auch das Oberlandesgericht Celle in zweiter Instanz entschieden.
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München - 21.04.2006 -
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Artikel Nr. 49788
Wortanzahl 151
Redakteur: Holger Holzer