Gesamtartikel

Oldtimer-Fahrzeuge vor 1950 sind zollfrei

Fahrzeuge, die vor 1950 gebaut wurden, sind generell zollfrei und unterliegen dem gemäßigten Umsatzsteuersatz. Der Status von zwischen 1950 und 1971 gebauten Fahrzeugen befinde sich auf dem Prüfstand.

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Berlin - 26.09.2001 - 
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Artikel Nr. 4988
Wortanzahl 79
Redakteur: Karin Linke