Gesamtartikel

Recht: Keine uneingeschränkte Haftung bei Unfällen mit Fahrrädern

Das Straßenverkehrsrecht sieht seit einiger Zeit eine verschärfte Haftung von Autofahrern gegenüber dem nicht motorisierten Verkehr, Fußgänger und Radfahrern vor. Diese Verschärfung gilt aber nicht uneingeschränkt.

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Neustadt/Wied - 26.04.2006 - 
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Artikel Nr. 49936
Wortanzahl 182
Redakteur: Michael Winterscheidt