Gesamtartikel
Recht: Einsatzfahrzeuge haben nur eingeschränkt Vorfahrt
Krankenwagen, Feuerwehr, Notarzt- oder Polizeiwagen haben zwar grundsätzlich Vorrang, wenn sie mit Martinshorn und Blaulicht zu einem Einsatz fahren. Das gilt aber nicht uneingeschränkt.
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Neustadt/Wied - 04.05.2006 -
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Artikel Nr. 50174
Wortanzahl 178
Redakteur: Michael Winterscheidt