Gesamtartikel

Keine kartellrechtliche Prüfung von Toll Collect

Die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Toll Collect GmbH im Dezember 2004 war rechtens. Das hat nun das Landgericht Düsseldorf auf eine Klage der Mitglieder des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) entschieden.

Textanfang:

Düsseldorf - 10.05.2006 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 50312
Wortanzahl 103
Redakteur: Holger Holzer