Gesamtartikel

Wer auffährt, hat nicht Schuld

Wer auffährt, hat Schuld: Diese Regel gilt nicht immer. Es gibt Konstellationen im Straßenverkehr, bei denen der vorausfahrende Pkw-Fahrer durch abruptes Bremsen ohne erkennbare Ursache für einen Auffahrunfall verantwortlich gemacht werden kann.

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Berlin - 15.05.2006 - 
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Artikel Nr. 50455
Wortanzahl 115
Redakteur: Michael Hoffmann