Gesamtartikel

Recht: Eingeschränkte Erstattung von Gutachterkosten

In der Regel darf der Geschädigte eines Verkehrsunfalls einen Sachverständigen hinzuziehen. Zudem hat er Anspruch auf Ersatz der Kosten. Das gilt selbst dann, wenn sich das Gutachten im Ergebnis als ungeeignet oder gar falsch herausstellt.

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Neustadt/Wied - 17.05.2006 - 
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Artikel Nr. 50529
Wortanzahl 202
Redakteur: Michael Winterscheidt