Gesamtartikel

Mobiler Urlaub: Knöllchen warten zu Hause

Böse Überraschung nach dem Urlaub! Im Briefkasten liegt ein Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid. Und die Einspruchsfrist ist bereits abgelaufen. Kein Problem: Innerhalb einer Woche nach der Rückkehr kann formlos die Wiedereinsetzung der Frist beantragt werd

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Düsseldorf - 23.05.2006 - 
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Artikel Nr. 50581
Wortanzahl 87
Redakteur: Holger Holzer