Gesamtartikel

Recht: Nutzungsentschädigung auch bei Eigenreparatur

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht dem Geschädigten alternativ zu einem Mietwagen auch eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Diese Entschädigung ist auch dann zu zahlen, wenn der Geschädigte seinen Pkw selbst repariert.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 26.05.2006 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 50805
Wortanzahl 213
Redakteur: Michael Winterscheidt