Gesamtartikel

Recht: Wie ein “Täterfoto” aussehen muss

Bei zu schnellem Fahren oder dem Überfahren einer roten Ampel ist ein mehr oder minder gutes Foto häufig das einzige Beweismittel. Nach einer Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin werden an ein solches Foto aber hohe Anforderungen gestellt.

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Neustadt/Wied - 30.05.2006 - 
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Artikel Nr. 50897
Wortanzahl 252
Redakteur: Michael Winterscheidt