Gesamtartikel

Recht: Aussteigen will gelernt sein

Richtig aus dem Auto aussteigen will gelernt sein: Öffnet der Fahrer die Tür des am Fahrbahnrand geparkten Pkw und kommt es zur Kollision mit einem vorbeifahrenden Auto, haftet der Fahrer des parkenden Wagens für den Schaden.

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Neustadt/Wied - 07.06.2006 - 
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Artikel Nr. 51159
Wortanzahl 166
Redakteur: Michael Winterscheidt