Gesamtartikel

Recht: Mietwagen bleibt Mietwagen

Ein als Mietwagen genutztes Fahrzeug muss beim Weiterverkauf entsprechend gekennzeichnet sein. Steht im Kaufvertrag “Fahrzeug ist kein Mietwagen”, so darf der Käufer davon ausgehen, dass das Auto zu keiner Zeit als Mietwagen im Einsatz war.

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Würzburg - 08.06.2006 - 
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Artikel Nr. 51205
Wortanzahl 159
Redakteur: Michael Hoffmann