Gesamtartikel

Handyverbot gilt auch bei roter Ampel

Auch vor der roten Ampel darf der Autofahrer nicht zum Handy greifen. Ein Pkw-Fahrer war von der Polizei beim Halten vor der Ampel beim Telefonieren am Steuer erwischt worden.

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Berlin - 14.06.2006 - 
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Artikel Nr. 51379
Wortanzahl 128
Redakteur: Michael Hoffmann