Gesamtartikel

Bei Alkoholkontrolle muss Wartezeit eingehalten werden

Bei einer Alkoholkontrolle eines Autofahrers müssen zwischen dem letzten Schluck Alkohol und der Atemkontrolle mehr als 20 Minuten vergangen sein.

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Berlin - 14.06.2006 - 
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Artikel Nr. 51383
Wortanzahl 81
Redakteur: Michael Hoffmann