Gesamtartikel
Rückfahrscheinwerfer für Gespanne und Nutzfahrzeuge erlaubt
Gespann-Fahrer müssen ihren Anhänger bei Nacht künftig nicht mehr blindlings zurücksetzen. Ab sofort ist der Anbau zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer für Gespanne, Nutzfahrzeuge und Busse erlaubt.
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Lippstadt - 26.06.2006 -
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Artikel Nr. 51699
Wortanzahl 69
Redakteur: Michael Hoffmann