Gesamtartikel

Recht: Eingeschränktes Rücktrittsrecht bei Nachbesserungen

Akzeptiert ein Autokäufer nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungen am Pkw eine weitere Ursachenforschung des Händlers, kann er nicht mehr fristlos vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat nun das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

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Würzburg - 27.06.2006 - 
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Artikel Nr. 51792
Wortanzahl 184
Redakteur: Holger Holzer