Gesamtartikel
Recht: Bei Rot über die Ampel - Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Wer bei Rot über die Ampel fährt, handelt nicht zwingend vorsätzlich. Das Kammergericht Berlin hat jetzt ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts aufgehoben.
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Neustadt/Wied - 05.07.2006 -
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Artikel Nr. 52065
Wortanzahl 120
Redakteur: Michael Winterscheidt