Gesamtartikel

Recht: Bei Rot über die Ampel - Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Wer bei Rot über die Ampel fährt, handelt nicht zwingend vorsätzlich. Das Kammergericht Berlin hat jetzt ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts aufgehoben.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 05.07.2006 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 52065
Wortanzahl 120
Redakteur: Michael Winterscheidt