Gesamtartikel

Recht: Fahrtenbuchauflage nach Tempoverstoß

Wer nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine Angaben zum Fahrer auf dem Radarfoto macht, dem droht bereits die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.

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Neustadt/Wied - 12.07.2006 - 
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Artikel Nr. 52317
Wortanzahl 141
Redakteur: Michael Winterscheidt