Gesamtartikel
Recht: Land haftet für Pkw-Schäden durch Mäharbeiten
Für Schäden an Fahrzeugen durch aufgewirbelte Steine bei Mäharbeiten am Straßenrand haftet der Halter des Mähfahrzeugs. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
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Neustadt/Wied - 19.07.2006 -
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Artikel Nr. 52548
Wortanzahl 263
Redakteur: Michael Winterscheidt