Gesamtartikel

Recht: Herstellungsdatum beim Gebrauchtwagenkauf

Ein falsch angegebenes Herstellungsdatum beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist nicht zwangsläufig ein so genannter “Sachmangel”. Ein Abweichen um drei Monate wertet nun ein Urteil des OLG Hamburg als ohne Einfluss auf den Fahrzeugwert.

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München - 25.07.2006 - 
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Artikel Nr. 52710
Wortanzahl 123
Redakteur: Holger Holzer