Gesamtartikel

Recht: Kein Reißverschluss beim Auffahren auf Autobahn

Beim Auffahren auf die Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverfahren. Die Autos auf der Beschleunigungsspur müssen grundsätzlich warten. Das hat nun das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil noch einmal bekräftigt.

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München - 25.07.2006 - 
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Artikel Nr. 52723
Wortanzahl 106
Redakteur: Holger Holzer