Gesamtartikel

Längere Fristen bei Fahrzeugstilllegung

Still gelegte Kraftfahrzeuge werden ab sofort erst nach sieben Jahren endgültig aus dem Verkehr gezogen. Bislang galt eine Frist von 18 Monaten. War diese abgelaufen, musste für die Wiederzulassung ein teures Einzelgutachten erstellt werden.

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Würzburg - 26.07.2006 - 
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Artikel Nr. 52774
Wortanzahl 107
Redakteur: Holger Holzer