Gesamtartikel

Recht: Überhöhte Mietwagenkosten werden nicht erstattet

Nach einem Verkehrsunfall sollte keinesfalls für die Reparaturdauer des eigenen Wagens „blind“ bei einem Autovermieter ein Ersatzfahrzeug angemietet werden. Denn dann besteht die Gefahr, auf einem Großteil der Mietkosten sitzen zu bleiben.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 26.07.2006 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 52784
Wortanzahl 331
Redakteur: Michael Winterscheidt