Gesamtartikel

Ab April längere Fristen bei Fahrzeugstilllegung

Still gelegte Kraftfahrzeuge werden zukünftig erst nach sieben Jahren endgültig aus dem Verkehr gezogen. Entgegen anders lautender Meldungen ist die Änderung in der StVZO noch nicht wirksam, sondern tritt erst im April 2007 in Kraft.

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Würzburg - 07.08.2006 - 
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Artikel Nr. 53157
Wortanzahl 126
Redakteur: Holger Holzer