Gesamtartikel

Recht: Freispruch für betrunkenen Fahrlehrer

Ein Fahrlehrer, der seine Fahrschülerin begleitet, selbst aber 1,49 Promille Alkohol im Blut hat, wird nicht bestraft. Das ist das Ergebnis einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden.

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Neustadt/Wied - 08.08.2006 - 
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Artikel Nr. 53206
Wortanzahl 245
Redakteur: Michael Winterscheidt