Gesamtartikel

Urteile in Kürze

Verzögert sich eine Autoreparatur, weil die Ersatzteile später geliefert werden, gehen die Kosten der somit längeren Benutzung eines Mietwagens nicht zu Lasten des Geschädigten, sondern zu Lasten der Haftpflichtversicherung des Schädigers.

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Neustadt/Wied - 08.08.2006 - 
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Artikel Nr. 53207
Wortanzahl 211
Redakteur: Michael Winterscheidt