Gesamtartikel

Recht: Nach dem Unfall kostenlos zum Anwalt

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalles darf auf Kosten des Unfallverursachers einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt noch einmal bekräftigt.

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Neustadt/Wied - 17.08.2006 - 
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Artikel Nr. 53457
Wortanzahl 260
Redakteur: Michael Winterscheidt