Gesamtartikel
Offene Terrassentür lockt Diebe an
Wer sich auf unbedachte Art den Autoschlüssel und damit auch das Auto klauen lässt, muss sich möglicherweise grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen.
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Düsseldorf - 22.08.2006 -
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Artikel Nr. 53615
Wortanzahl 183
Redakteur: Hilde Nizamoglou