Gesamtartikel

Recht: Keine unberechtigte Kürzung des Anwaltshonorars

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat Anspruch auf einen Anwalt. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit muss in der Regel der Schädiger, das heißt seine Haftpflichtversicherung bezahlen.

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Neustadt/Wied - 31.08.2006 - 
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Artikel Nr. 53925
Wortanzahl 140
Redakteur: Michael Winterscheidt