Gesamtartikel
Weniger Schmerzensgeld bei freiwilliger Alkoholfahrt
Wer sich zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto setzt, riskiert bei einem Unfall einen Teil der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
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Berlin - 05.09.2006 -
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Artikel Nr. 54053
Wortanzahl 125
Redakteur: Hilde Nizamoglou