Gesamtartikel

Bundesfinanzhof kippt Steuerprivileg für Geländewagen

Das Steuerprivileg für Geländewagen ist nun wohl endgültig vom Tisch. Schwere Geländewagen mit mehr als 2,8 Tonnen Gesamtgewicht müssen wie Pkw nach Hubraum besteuert werden, hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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Düsseldorf - 13.09.2006 - 
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Artikel Nr. 54337
Wortanzahl 203
Redakteur: Michael Hoffmann