Gesamtartikel
Recht: Falsches Blinken wird bestraft
Falsches Blinken wird bestraft. Wer trotz eines nach rechts gesetzten Blinkers geradeaus weiterfährt und einen Unfall verursacht, muss unter Umständen alleine für den Schaden aufkommen.
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Berlin - 14.09.2006 -
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Artikel Nr. 54377
Wortanzahl 122
Redakteur: Michael Hoffmann