Gesamtartikel
Erstattung von Geldbußen für Lkw-Fahrer zweifelhaft
Die Erstattung von Geldbußen wegen Lenkzeitüberschreitungen von Lkw- und Busfahrern ist nicht strafbar. Doch sie fördert das übermüdete Fahren und gefährdet damit Menschenleben.
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Stuttgart - 15.10.2001 -
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Artikel Nr. 5438
Wortanzahl 117
Redakteur: Hagen Sabetzki