Gesamtartikel

Kfz-Schaden per Fernsteuerung

Für alle Schadensansprüche, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen, ist die Kfz-Haftpflicht zuständig. Wer aber zahlt, wenn beim funkgesteuerten Öffnen eines Garagentores ein anderes Fahrzeug beschädigt wird?

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Düsseldorf - 21.09.2006 - 
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Artikel Nr. 54598
Wortanzahl 146
Redakteur: Hilde Nizamoglou