Gesamtartikel

Recht: Erweiterte Erstattungspflicht von Anwaltskosten

Einer Firma ist das Recht zuzubilligen, einen Rechtsanwalt in der Nähe des Firmensitzes zu beauftragen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind nach einem Verkehrsunfall vom Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten.

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Neustadt/Wied - 02.10.2006 - 
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Artikel Nr. 54912
Wortanzahl 297
Redakteur: Michael Winterscheidt