Gesamtartikel

Keine Fahrt mit abgelaufenen Saisonkennzeichen

Fahrzeuge mit abgelaufenen Saisonkennzeichen müssen von öffentlichen Straßen und Parkplätzen auf private Stellplätze untergebracht werden. Ansonsten drohen Bußgelder bis 40 Euro und kostenpflichtiges Abschleppen.

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Köln - 10.10.2006 - 
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Artikel Nr. 55097
Wortanzahl 110
Redakteur: Holger Holzer