Gesamtartikel

Recht: Unfallschäden nicht verharmlosen

Wer beim Gebrauchtwagen-Verkauf wesentliche Altschäden bagatellisiert, handelt arglistig. Der Käufer kann dann den Kaufvertrag für ungültig erklären, auf einen niedrigeren Kaufpreis pochen oder Schadenersatz verlangen.

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Berlin - 18.10.2001 - 
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Artikel Nr. 5517
Wortanzahl 169
Redakteur: Karin Linke