Gesamtartikel

Recht: Kein Reißverschluss an Autobahnauffahrten

An einer Autobahnauffahrt gilt auch bei zähflüssigem Verkehr nicht das sogenannte Reißverschlussprinzip. Darauf weist das Oberlandesgericht (OLG) Köln hin. Die Fahrzeuge auf der Autobahn haben stets Vorfahrt.

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Neustadt/Wied - 12.10.2006 - 
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Artikel Nr. 55186
Wortanzahl 205
Redakteur: Michael Winterscheidt