Gesamtartikel
Recht: Rotlichtverstoß ohne Fahrverbot
Ausnahmsweise kann bei einem Rotlichtverstoß von dem vorgesehenen Fahrverbot abgesehen werden.
Textanfang:
Neustadt/Wied - 17.10.2006 -
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)
Artikel Nr. 55339
Wortanzahl 139
Redakteur: Michael Winterscheidt