Gesamtartikel

Haftung bei blockierter Ausfahrt

Wer mit dem Auto eine Grundstückszufahrt blockiert, haftet für eventuelle Unfallfolgen. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil entschieden.

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Berlin - 17.10.2006 - 
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Artikel Nr. 55363
Wortanzahl 92
Redakteur: Michael Hoffmann