Gesamtartikel

Recht: Autofahrer müssen mit Radlern auf Gehwegen rechnen

Wer aus einer Grundstücksausfahrt herausfährt, muss grundsätzlich auch mit Radfahrern rechnen, die verbotswidrig den Gehweg benutzen. Das ist das Ergebnis einer Berufungsentscheidung des Landgerichts Hagen.

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Neustadt/Wied - 03.11.2006 - 
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Artikel Nr. 55875
Wortanzahl 146
Redakteur: Michael Winterscheidt