Gesamtartikel

Recht: Freiheitsstrafe ohne Bewährung bei Alkoholdelikten

Wer unter erheblichem Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht, muss selbst dann mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen, wenn er bisher noch nicht vorbestraft ist.

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Neustadt/Wied - 08.11.2006 - 
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Artikel Nr. 56016
Wortanzahl 194
Redakteur: Michael Winterscheidt